Warum dieser Artikel?
Als freischaffende Musiker*in kommst du schnell in Kontakt mit Begriffen und Abkürzungen, die andere einfach so in den Raum werfen: „Bist du schon bei der KSK?“ – „Wie sieht dein EPK aus?“ – „Machst du das über GEMA oder GVL?“
Gerade wenn du dich professionalisierst oder quer einsteigst, können solche Begriffe erst mal einschüchtern. Kein Problem! Hier findest du eine Auswahl der wichtigsten Begriffe und Abkürzungen, die dir im Berufsalltag als Musikschaffende*r immer wieder begegnen werden – kurz erklärt, verlässlich und verständlich.
Begriffsauswahl (alphabetisch, wird fortlaufend erweitert)
Dein digitales Pressepaket: Fotos, Bio, Tech-Rider, Hörbeispiele, Video-Links, Pressezitate.
Es wird an Booker*innen, Veranstalter*innen oder Medien geschickt. Ein absolutes Must-Have!
Verwertungsgesellschaften, die Urheberrechte verwalten.
- GEMA (Deutschland) – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
- AKM (Österreich)- ähnlich wie die GEMA
- SUISA (Schweiz) – Schweizer Verwertungsgesellschaft
Sie sorgen dafür, dass du Geld bekommst, wenn deine Musik aufgeführt oder gesendet wird. Voraussetzung ist, dass du einen Wahrnehmungsvertrag mit der jeweiligen Verwertungsgesellschaft abgeschlossen ist.
Zahlt an Musikerinnen, die mitgewirkt haben (z. B. bei Studioproduktionen, Live-Mitschnitten). Ergänzt die GEMA, aber für ausübende Künstler*innen.
Spezielle Sozialversicherung für Künstler*innen in Deutschland. Wenn du freischaffend bist, übernimmt die KSK den Arbeitgeberanteil zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.
Voraussetzung: Du bist dauerhaft künstlerisch tätig und erzielst ein Mindesteinkommen.
- Gage = Bezahlung für einen Auftritt
- Honorar = Bezahlung für eine Dienstleistung (z. B. Unterricht, Workshop)
- Pauschale = Fester Betrag für mehrere Leistungen (z. B. Konzert + Anfahrt + Proben)
Wichtig ist, die Begriffe korrekt zu verwenden – das beeinflusst oft auch steuerliche Fragen.
Ein Dokument, das Veranstalter*innen über deine technischen Anforderungen informiert: z. B. Mikrofone, Monitore, Bühnenaufbau, Stromanschlüsse. Es gehört zum Standard beim Booking.
Bezieht sich auf steuerliche Regelungen für Selbstständige. Viele Musiker*innen nutzen die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG), um keine Umsatzsteuer ausweisen zu müssen.
📎 → Siehe auch: Artikel zu [Steuern & Buchhaltung]
Abkürzungen im Konzertbereich. Gängig z. B. bei der Ticketpreisangabe:
„VVK: 12 € / AK: 15 €“ = im Vorverkauf günstiger als an der Abendkasse.
Weitere häufige Begriffe (zum Verlinken oder Ausbauen):
- EÜR – Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Touring / Routing
- Backline
- Labeldeal / 360°-Vertrag
- Split-Sheets (für Co-Writing-Verträge)
- hier gern Begriffe sammeln – vielleicht setzen wir das Glossar auch in eine andere Gliederungsebene und verlinken dann aus den Fachartikeln darauf?
Hinweis
Diese Liste wächst mit der Datenbank! Wenn dir Begriffe begegnen, die du nicht verstehst, schreib uns – wir erweitern diesen Artikel regelmäßig!